Hausrat zum Neuwert abgesichert
Im Schadenfall ersetzt die DEVK den Betrag, den Sie für Reparatur oder Neuanschaffung Ihres beschädigten oder zerstörten Hausrats benötigen.
Die DEVK Hausratversicherung schützt, was Sie sich eingerichtet haben: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und vieles mehr. Zum Neuwert versichert, auch bei grober Fahrlässigkeit.
Ihr Zuhause steckt voller Werte – vom Sofa bis zum Laptop. Die DEVK Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat bei typischen Schäden des Alltags und Wohnens.
Im Schadenfall ersetzt die DEVK den Betrag, den Sie für Reparatur oder Neuanschaffung Ihres beschädigten oder zerstörten Hausrats benötigen.
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Sturm und Hagel.
Gerade wenn es hektisch wird, passieren Fehler. Je nach Tarif sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bereits stark abgesichert.
Zum Hausrat zählen auch Bekleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel, Antennen, Markisen sowie Bargeld und Schmuck in begrenzter Höhe.
Im Rahmen der Außenversicherung ist Ihr Hausrat weltweit auch vorübergehend außerhalb der Wohnung mitgeschützt – zum Beispiel auf Reisen.
Ergänzen Sie Ihren Schutz bei Bedarf um weitere Naturgefahren, Haus- und Wohnungsschutzbrief, Elektroschutzbrief oder Fahrradschutz.
Die DEVK Hausratversicherung ist in drei Tarifstufen aufgebaut. So lässt sich der Schutz passend zu Wohnung, Ausstattung und Anspruch auswählen.
Die Grund-Absicherung für junge Leute, kleine Wohnungen und preisbewusste Haushalte.
Die Allroundabsicherung zum attraktiven Preis – stark für viele Haushalte und Wohnsituationen.
Die Topabsicherung für Anspruchsvolle mit zusätzlichen Leistungen und besonders starkem Umfang.
Ob erste Wohnung oder komplett eingerichtetes Familienzuhause – eine Hausratversicherung ist sinnvoll, wenn ein Schaden nicht aus eigener Tasche gestemmt werden soll.
Ideal für alle, die Möbel, Technik, Kleidung und persönliche Dinge in der ersten eigenen Wohnung absichern möchten.
Wenn zwei Haushalte zusammenwachsen, steigt meist auch der Wert der Einrichtung – ein passender Schutz wird noch wichtiger.
Mit Kindern wächst oft nicht nur das Zuhause, sondern auch das Risiko und der Wert des Hausrats – vom Sofa bis zum Fernseher.
Eine Hausratversicherung ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer sinnvoll, wenn Einrichtung und persönliche Gegenstände geschützt sein sollen.
Typische Schadenfälle aus dem Alltag zeigen, warum Hausratschutz schnell entscheidend werden kann.
Ein geplatzter Schlauch oder ein Wasserschaden – und viele Dinge sind plötzlich unbrauchbar.
Nach einem Einbruch fehlen nicht nur Wertsachen – oft ist das ganze Sicherheitsgefühl erschüttert.
Wenn Feuer oder Überspannung Ihre Einrichtung trifft, wird aus einem Moment schnell ein großer Verlust.
Nutzen Sie den direkten Weg per WhatsApp und lassen Sie sich unverbindlich zur DEVK Hausratversicherung beraten. Ideal für mobile Nutzer und kurze Strecken ohne komplizierte Formulare.
Kompakt beantwortet – ideal für mobile Nutzer, die schnell die wichtigsten Infos suchen.
Die DEVK Hausratversicherung ist im Komfort-Tarif zum Beispiel bereits ab 3,90 € im Monat möglich. Das zugrunde liegende Rechenbeispiel bezieht sich auf 50 qm Wohnfläche, 35.000 € Versicherungssumme, den Wohnort 64395 Brensbach, ohne Selbstbeteiligung und mit enthaltener Elementarschadendeckung.
Zum Hausrat gehören unter anderem Möbel, Bilder, Elektrogeräte, Kleidung, Lebens- und Genussmittel, Antennen und Markisen sowie Bargeld und Schmuck in begrenzter Höhe. Auch Haustiere sind mitversichert.
Versichert sind unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Im- oder Explosionen, Überspannungsschäden durch Blitz, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren können zusätzlich vereinbart werden.
Ja. In der DEVK Hausratversicherung sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert – im Basis-Schutz bis 10.000 € und in Komfort sowie Premium bis 100 % der Versicherungssumme.
Ja. Im Rahmen der Außenversicherung besteht weltweit Schutz für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – zum Beispiel auf Reisen. Wenn Sie umziehen, ist Ihr Hausstand sogar ab Umzugsbeginn für zwei Monate in beiden Wohnungen geschützt.